Leitbilder

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Konzept Steuersystem
Konzept Altersvorsorge
Modellrechnungen
Fragen & Antworten
Betriebsgründer in Deutschland: Eichel-Steuer kontra Einfachsteuer
Die Steuerlast wird am Beispiel eines 25-jährigen Jungunternehmers verdeutlicht, der in jedem Jahr einen bestimmten Reingewinn erwirtschaftet und investiert. Ab einem Alter von 66 Jahren möchte er dann aus der Veräußerung des Unternehmens seinen Alterskonsum finanzieren. Die Anspar- und Investitionszeit erstreckt sich also über einen Zeitraum von 41 Jahren.

10.000 € sei der für das Gründungsjahr beispielhaft angenommene Reingewinnbetrag nach Abzug aller Kapitalkosten und nach Abzug eines als Unternehmerlohn zu denkenden Teils des Betriebsergebnisses. Ohne Steuern wächst das Kapital aus dem investierten Gewinn ab dem zweiten Jahr mit jährlich 5 Prozent, was einer marktüblichen Rendite (Grundrendite) entspreche. Am Ende des zweiten Jahres sind somit [1,05x10.000 =] 10.500 € investiert usw. Nach 41 Jahren Investitionstätigkeit hat das Eigenkapital den Endwert von [1,0540 x10.000 =] 70.400 € erreicht. Am Ende seines 65sten Lebensjahres veräußert der Unternehmer sein Unternehmen zum (anteiligen) Substanzwert von 70.400 €, um hiermit einen Teil seines Alterskonsums zu finanzieren.

Gewinn, Investition und Konsum nach Steuern gemäß Reformkonzept der Regierung
Nach dem Regierungsmodell wird der im Rahmen einer Kapitalgesellschaft erzielte Gewinn durch Körperschaftsteuer (25%) und Gewerbesteuer an der Spitze insgesamt mit 40 Prozent belastet. Damit sind im ersten Jahr nur noch Eigenmittel in Höhe von 6.000 € verfügbar. Den Liquiditätsentzug von 4.000 € muss der Unternehmer durch Fremdkapitalaufnahme decken, um das Investitionsvolumen von 10.000 € weiterhin finanzieren zu können. Aus Vereinfachungsgründen sei angenommen, dass der Fremdkapitalzins 5 Prozent betrage. Ab dem zweiten Jahr verbleibt dem Unternehmen von dem Gewinn in Höhe von 5 Prozent des investierten Eigenkapitals nur noch eine Rendite von [(1-0,40)x5 =] 3 Prozent. Am Ende des zweiten Jahres sind somit [1,03x6.000 € =] 6.180 € aus eigenen Mitteln investiert usw.

Reformkonzept der Regierung: Gewinn, Investition und Konsum nach Steuern für Kapitalgesellschaften
Gewinn, Investition und Alterskonsum (in €) vor
Steuern
nach
Steuern
Reingewinn im ersten Jahr 10.000 10.000
Einkommen- und Gewerbesteuer (40 %) 0 - 4.000
Investition im ersten Jahr 10.000 6.000
Investitionen einer jährlichen Rendite von 5% führen nach 40 Jahren zu einem Eigenkapital von 70.400 19.572
Veräußerungsgewinn 70.400 15.462
Einkommensteuer (0,5*42%=21%) 0 - 3.247
Alterskonsumfonds 70.400 12.215
Belastung nach Steuern: 82,65 % von 70.400 €
Von der Erhebung des Solidaritätszuschlags wurde abgesehen


Unter Zugrundelegung der neuen Wachstumsrate von 3 Prozent hat das Unternehmen nach 41-jähriger Investitionstätigkeit einen Eigenkapitalbestand von rund 19.572 € aufzuweisen. Möchte sich der Unternehmer diesen Betrag durch Veräußerung seiner Beteiligung für seinen Alterskonsum verfügbar machen, so hat er darauf Einkommensteuer zu zahlen. Gemäß dem Gesetzesentwurf der Regierung unterliegen Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften zur Hälfte der Einkommensteuer. Berücksichtigt man, dass der Erwerber eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft im ungünstigsten Fall bei einer denkbaren Ausschüttung der akkumulierten Gewinne keine Abschreibung seines Anteilwertes vornehmen kann, wird er dies bei seiner Kalkulation des Erwerbspreises berücksichtigen. Dies bedeutet andererseits, dass der Veräußerer nicht einen Veräußerungsgewinn realisieren kann, der der vollen Unternehmenswertsteigerung in Höhe des Eigenkapitalbestandes von 19.572 € entspricht. Der Erwerber wird wegen des Halbeinkünfteverfahrens hiervon die potentielle Einkommensteuer in Höhe von (0,5x42%=) 21%, d.h. rund 4.110 € abziehen. Der Veräußerer hat dann seinerseits die Hälfte von (19.572-4.110 =) 15.462 € zu versteuern. Hiernach verbleiben dem gealterten Mittelständler bei einer Belastung im Spitzenbereich des Einkommensteuertarifs - ab 2005 - von 42 Prozent noch [(1 - 0,5x0,42) = 0,79x15.462 € =] 12.215 € für seinen Alterskonsum. Gemessen an den Konsummöglichkeiten von 70 400 € vor Steuern haben alle entrichteten Steuern zu einer Gesamtbelastung von (70.400 - 12.215 =) 58.185 € geführt. Dies entspricht einer relativen Belastungsquote von rund 82,65 Prozent.

Der einkommensteuerpflichtige Gewinn eines Personenunternehmens wird unter der Annahme, dass noch eine Gewerbesteuerbelastung von 4% verbleibt und kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, ab 2005 im äußersten Fall in Höhe von 46 Prozent belastet. Die Wachstumsrate beträgt ab dem zweiten Investitionsjahr [(1-0,46)x5% =] 2,7 Prozent. Dies führt zu einem Endbestand des Eigenkapitals von 15.675 €. Ein Veräußerungsgewinn ist nicht zu versteuern, da der Veräußerungserlös in dem betrachteten Beispiel dem Buchwert des Eigenkapitals entspricht. Es ergibt sich eine steuerliche Belastungsquote von 77,73 Prozent. Berücksichtigt man, dass der Einkommensteuersatz des Unternehmers vor allem in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung wohl kaum das Spitzenniveau von 46 Prozent erreicht, so wird die Endbelastung eines im Rahmen der Kapitalgesellschaft erwirtschafteten Gewinns deutlich höher ausfallen als die Endbelastung des einkommensteuerpflichtigen Gewinns eines Personenunternehmens.


Reformkonzept der Regierung: Gewinn, Investition und Konsum nach Steuern für Personenunternehmen
Gewinn, Investition und Alterskonsum (in €) vor
Steuern
nach
Steuern
Reingewinn im ersten Jahr 10.000 10.000
Einkommen- und Gewerbesteuer (46 %) 0 - 4.600
Investition im ersten Jahr 10.000 5.400
Investitionen einer jährlichen Rendite von 5% führen nach 40 Jahren zu einem Eigenkapital von 70.400 15.675
Veräußerungsgewinn 70.400 15.675
Alterskonsumfonds 70.400 15.675
Belastung nach Steuern: 77,73% von 70.400 €
Von der Erhebung des Solidaritätszuschlags wurde abgesehen


Gewinn, Investition und Konsum nach Steuern beim Einfachsteuersystem
Die Gewinnsteuer belastet den Reingewinn des ersten Jahres mit 25 Prozent, womit 7.500 € aus eigenen Mitteln investiert werden können. Ab dem zweiten Jahr wird kein Reingewinn, sondern nur eine die Eigenkapitalkosten deckende Grundrendite von 5 Prozent erwirtschaftet, die somit steuerfrei zu bleiben hat. Damit kann das Eigenkapital des Unternehmens auch fortan um 5 Prozent jährlich wachsen. Am Ende des zweiten Jahres sind also [1,05x7.500 =] 7.875 € aus eigenen Mitteln investiert usw. Nach 41 Jahren ergibt sich für das Eigenkapital ein Endbestand von 52.800 €. Durch Veräußerung seines Anteils am Unternehmen erzielt der Mittelständler einen Erlös in Höhe des Eigenkapitals, der jetzt natürlich steuerfrei bleiben muss. Damit stehen dem ausscheidenden Unternehmer - unabhängig von der Rechtsform seines Unternehmens - mindestens 52.800 € zur Finanzierung seines Alterskonsums zur Verfügung. Gemessen an dem ohne Steuern möglichen Konsum von 70.400 € beträgt die absolute Belastung 17.600 € und die relative Belastung 25 Prozent. Gesetzlicher Steuersatz und effektive Belastungsquote stimmen exakt überein, womit eine zentrale Grundvoraussetzung für das Kriterium einer gerechten und fairen Verteilung von Steuerlasten erfüllt ist.

Die Einfachsteuer: Gewinn, Investition und Konsum nach Steuern
Gewinn, Investition und Alterskonsum (in €) vor
Steuern
nach
Steuern
Reingewinn im ersten Jahr 10.000 10.000
Gewinnsteuer (25 %) 0 - 2.500
Investition im ersten Jahr 10.000 7.500
Investitionen einer jährlichen Rendite von 5% führen nach 40 Jahren zu einem Eigenkapital von 70.400 52.800
Veräußerungsgewinn 70.400 52.800
Alterskonsumfonds 70.400 52.800
Belastung nach Steuern: 25 % von 70.400 €