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| Ein neues
Unternehmenssteuerrecht steht im Mittelpunkt der Reform |
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Wie die Einfachsteuer Sparer belohnt ...
Kapitalgesellschaften sollen künftig auf einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne nur 25 Prozent Körperschaftsteuer zahlen. Bisher sind es 40 bzw. 30 Prozent. Dividenden und Gewinne aus Firmenverkäufen bleiben so lange steuerfrei, wie sie im Unternehmenssektor bleiben. Ausschüttungen an Anteilseigner müssen diese zur Hälfte versteuern.
VORTEIL: Deutschland kann im internationalen Steuerwettbewerb mithalten.
NACHTEIL: Eine große Spreizung der Steuersätze für Unternehmen und Privatpersonen.
Personengesellschaften haben nichts von der Senkung der Körperschaftsteuer. Über 80 Prozent der deutschen Unternehmen sind aber in dieser Rechtsform organisiert. Um sie trotzdem zu entlasten, sollen sie sich wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen dürfen ("Option"). Sie verlieren dann aber Vegünstigungen bei der Erbschaftsteuer. Unternehmer, die das nicht wollen, können die Hälfte der Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abziehen.
VORTEIL: Der Mittelstand wird entlastet.
NACHTEIL: Das Steuerrecht wird komplizierter.
Für alle übrigen Steuerzahler werden die Steuersätze schrittweise gesenkt: Der Eingangssteuersatz soll sich von heute 22,9 auf 15 Prozent im Jahr 2005 verringern, der Spitzensteuersatz von 51 auf 45 Prozent. Zusätzlich steigt der Grundfreibetrag, der unbesteuert bleibt, auf 15.000 Mark.
VORTEIL: Niedrigere Steuern für alle.
NACHTEIL: Die volle Entlastung greift erst in fünf Jahren und ist für mittlere Einkommen vergleichsweise gering.
Die Reform wird nur zum Teil gegenfinanziert: Die Abschreibungsbedingungen für Unternehmer werden verschlechtert. Der Rest soll durch Privatisierungen, Einsparungen und zusätzliches Wirtschaftswachstum finanziert werden. Kilometerpauschale und die Steuerfreiheit von Zuschlägen werden nicht angetastet.
VORTEIL: Die Arbeitnehmer behalten ihre Steuervorteile.
NACHTEIL: Der Dschungel der Steuerausnahmen wird nicht gerodet.
Foto: HERBERT KINOSOWSKI / AP
ERSCHIENEN IM STERN 9/2000, 24.02.2000, SEITE 228 F.
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